Bekanntmachung über das Verfahren für den Erwerb von Aktien durch berechtigte Arbeitnehmer
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Vorstand von Bydgoszcz Rubber Industry Plants „STOMIL” S.A. mit Sitz in Bydgoszcz Torunska 155, 85-950 Bydgoszcz
Gemäß dem Gesetz vom 30. August 1996 über die Kommerzialisierung und bestimmte Rechte der Arbeitnehmer (d.h. Gesetzblatt 2019, Punkt 2181) und § 8(1) der Verordnung des Ministers für Entwicklung und Finanzen vom 29. November 2017 über die detaillierten Regeln für die Einteilung der berechtigten Arbeitnehmer in Gruppen, die Bestimmung der Anzahl der Aktien für jede Gruppe und das Verfahren für den Erwerb von Aktien durch berechtigte Arbeitnehmer (Gesetzblatt 2017, Pos. 2283),
teilt dies mit:
- Die Liste der in Frage kommenden Arbeitnehmer, einschließlich der Beschäftigungszeiten bei dem staatlichen Unternehmen, seinem Vorgänger, dem Unternehmen und der Gesamtdauer der Beschäftigung bei diesen Einrichtungen, wird am 9. Dezember 2019 um 12:00 Uhr am Sitz von Bydgoszcz Rubber Industry Plants „STOMIL” S.A. in Bydgoszcz, Toruńska-Straße 155, Zimmer 207, zur Verfügung gestellt.
- Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsdauer fehlerhaft festgelegt wurde, können innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Bereitstellung der in Punkt 1 genannten Liste, d. h. bis zum 23. Dezember 2019, am Sitz von Bydgoszcz Rubber Industry Plants „STOMIL” S.A. in Bydgoszcz, Toruńska-Straße 155, Zimmer 207, schriftliche Beschwerden einreichen.
- Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die den strittigen Zeitraum der Beschäftigung belegen.
- Die Beschwerde wird innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreichung von einem vom Verwaltungsrat des Unternehmens eingesetzten Ausschuss schriftlich bearbeitet. Beschwerdebearbeitung erschöpft das Beschwerdeverfahren.
- Das Recht zum unentgeltlichen Erwerb von Aktien der Gesellschaft kann bis zum 24. Februar 2022 ausgeübt werden. Nach diesem Datum verfällt das Recht auf den unentgeltlichen Erwerb von Aktien.
- Die Berechtigten werden über den Beginn der kostenlosen Veräußerung von Aktien durch eine gesonderte Bekanntmachung informiert, die das Unternehmen im Namen des Ministers für Entwicklung auf der Website des Unternehmens und im Bulletin für öffentliche Informationen auf der Website des Wirtschaftsministers veröffentlicht. Die Bekanntmachung wird auch am eingetragenen Sitz der Gesellschaft und ihren Niederlassungen ausgehängt.
